Anfang des Jahres hat die Bundesregierung die EEG-Novelle für 2014 verabschiedet. Seit dem 01. August 2014 werden sich selbst versorgende Unternehmen nun auch an der EEG-Umlage beteiligt und zur Kasse gebeten. Für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen oder hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden, fällt eine reduzierte Umlage an. Der gestaffelte Satz beträgt dabei 30 Prozent bis Ende 2015 und 35 Prozent bis Ende 2016. Ab 2017 müssen 40 Prozent der Umlage gezahlt werden. Ausgenommen bleiben lediglich jene Kleinanlagen, die nicht mehr als zehn Kilowattstunden Strom erzeugen, solange der Eigenbedarf bei unter zehn Megawatt liegt.
Trotz der Mehrkosten durch die EEG-Umlage bleibt für den Betreiber von KWK-Anlagen die Unabhängigkeit von schwankenden und vor allem steigenden Strompreisen bestehen. Zudem kann der Wirkungsgrad, gerade bei Blockheizkraftwerken, bei optimaler Ausnutzung bis zu 90 Prozent betragen. Das heißt, dass allein durch die hohe Energieeffizienz mit konstanter Stromabnahme langfristig viel Geld eingespart werden kann. Durch die Reduzierung von ungenutzten Verlusten können zudem bis zu 75 Prozent überflüssige CO2-Emissionen vermieden werden.
Um die Wirtschaftlichkeit von neuen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen weiterhin zu gewährleisten, soll mit der EEG-Novelle außerdem eine Verordnungsermächtigung ins Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aufgenommen werden. Damit soll die Bundesregierung in die Lage versetzt werden, die Belastungen der Eigenversorgung durch die EEG-Umlage auszugleichen, indem die entsprechenden Fördersätze (KWK-Zuschlag) für die betroffenen Anlagen im KWKG angehoben werden.
Besonders durch das EEG 2014 trennt sich am Markt der Energieeffizienz die “Spreu vom Weizen”. Wichtiger denn je wird es, kundenorientiert und bedarfsgerecht zu handeln, flexibel und schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und vor allem eine hochprofessionelle Projektrealisierung und anschließende Betreuung zu gewährleisten.